Das Angeln in den Binnengewässern ist längst kein Selbstzweck mehr. Es ist ein Dienst an der Natur hinzugekommen! Der fortschrittliche Sportfischer ist heute zum praktizierenden Naturschützer geworden!

Mit dem reinen Wasser der Lauterach (Forellenwasser), Vils und Naab ist hier ein wahres Anglerparadies für Sportfischer.

 

In und um Schmidmühlen sind alle Arten der Binnenfischerei möglich:

Gewässerstrecke Lauterach:
natürliche Uferbegehung, reines Salmonidengewässer.
Bach-, Regenbogenforelle, Bachsaibling (nur Fliegenfischen)

Gewässerstrecke Vils:
natürliche Uferbegehung bis Barben-Brachsen Region.
Bach-, und Regenbogenforelle, Hecht, Spiegelkarpfen, Schuppenkarpfen, Aal, Bachse, Barbe, Rotauge Äsche, Aitel

Gewässerstrecke Naab:
natürliche Uferbegehung, vermittelbare Gewässerstrecke in den Nachbargebieten, Fluß-, und Altwasser.
Aitel, Weißfisch, Schied, Aal, Barsch, Rotauge, Hecht, Karpfen, Waller, Barbe, Schleie

Zusätzliche Infomationen für Fliegenfischerinnen und Fliegenfischer im Rubenbauer-Wasser

Bitte halten Sie sich an folgende Bedingungen und Bestimmungen im Rahmen der Ausübung der Fliegenfischerei im Rubenbauer-Wasser (Rösselhof) der Lauterach. Insbesondere auf die Nachhaltigkeit wird in unserem Gewässer ein sehr hoher Wert gelegt.

Gewässeranfang und Ende sind mit entsprechenden Schildern gekennzeichnet!
Gewässerende (GEO-Daten:)

Parken oberhalb (=Gewässeranfang):
Geteerte Bauernfuhre (Abzweig L123) bis Talgrund und dort direkt rechts/links an den Schlehenbüschen parken. ( GEO-Daten:)
Keine Durch-/Überfahrt auf den Wiesen bzw. Feldwegen.
Von dort gelangt man über den Jägersteig (bitte vorsichtig betreten!) auf die rechte Gewässerseite und jeweils zum Anfang (GEO-Daten:) bzw. Ende des Rubenbauer-Wassers (mit Schildern gekennzeichnet).

Parken unterhalb (=Gewässerende):
Direkt am Sportplatz, Parkplätze sind z.T. geteert.

grundsätzliche Hinweise:
Da generell ein Watverbot in allen Gewässerabschnitten gilt, wird dringend empfohlen, einen besonders langstieligen Unterfangkescher mitzuführen. (ein durchqueren des Wassers ist gestattet)
Es darf nur mit (einer!) widerhakenlosen Fliege bis maximal Haken-Größe 6 gefischt werden; Großfliegen (Streamer) sowie Jigs sind verboten.
Sollte eine Fliege unbeabsichtigt im Gebüsch o.ä. landen und festsitzen, bitte versuchen, diese zu bergen, damit sich durch deren Reizwirkung keine Schäden für Vögel, Fledermäuse usw. ergeben.
Bei der Ausübung der Fischerei, sind die gültigen Papiere (Fischerei-u. Erlaubnisschein), sowie Kescher (mit Schonnetz) u. Lösezange, mitzuführen!

 

Entnahmeregelung:

Die Entnahme im Rubenbauer-Wasser wurde bisher immer sehr großzügig bedacht und wird es auch zukünftig bleiben. Bitte folgende nachhaltige Regelung beachten:

Tageskarte: max. 2 Fische innerhalb des Entnahmefensters (siehe unten), davon aber nur ein Fisch über 45 cm

Wochenkarte: maximal pro Tag 2 Fische, aber insgesamt nur 5 Fische pro Woche und davon auch nur ein Fisch über 45 cm

Entnahmefenster: Forellen und Saiblinge zwischen 28 und 34 cm und dann ab 45 cm. Fische ab 35 bis 44 cm bitte schonend zurücksetzen; ggf. solange gegen die Strömung halten, bis eine wirkliche Erholung fühlbar ist.


Äschen sind ganzjährig geschont!

Bitte die gefangenen Fische nicht an der Schnur aus dem Wasser heben (siehe Unterfangkescher-Empfehlung) und grundsätzlich beim Abhaken die Hände befeuchten.

Entnommene Fische sind unverzüglich in die mitzuführende Fangliste einzutragen!

Zum Abschluss noch die große Bitte:
In der Maifliegenzeit, wenn möglich mit der Trockenfliege, fischen. Es sollte der unbedingte Anspruch eines jeden natur-bewussten und fairen Fliegenfischers sein, in dieser doch so besonders schönen Zeit, diesem Anspruch gerecht zu werden. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Ein schonender Umgang mit dem Fisch und der Natur; sorgen für Nachhaltigkeit!

Petri Heil!

Einen schönen Aufenthalt und eine gute Fischerei wünschen Ihnen
Eigentümer, Verwaltung und Aufseher:

Rubenbauer Josef
Seidl Marina
Bernhard Hummer
Eigentümer
Verwaltung
Aufseher